Lässt sich die Wintersaison mit Regeln regeln?

WINTERTOURISMUS

Die Wintersaison spielt eine zentrale Rolle für den heimischen Tourismus – Österreich ist mit über 50 % Anteil Marktführer bei Wintersporturlauben in Europa. Doch heuer gibt es einen unangenehmen Reisebegleiter: Covid-19. Spezielle Regeln sollen das Wintergeschäft regeln. Doch wie stark schränken restriktive Regeln den Tourismus ein? Und werden die Gäste aus dem In- und Ausland überhaupt in die Tourismusgebiete kommen und unbeschwert urlauben?

Um Österreich als sicheres Urlaubsland zu positionieren und gleichzeitig bestmöglichen Schutz vor der Covid-19-Pandemie zu gewährleisten, hat die Bundesregierung Ende September einheitliche, strenge und umfassende Vorgehensweisen und Regeln definiert und diese im Oktober weiter verschärft. Es geht dabei nicht nur um Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, sondern um eine Vielzahl unterschiedlichster Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Tourismus abhängen. Vom Bäcker bis zur Seilbahn, vom Sportgeschäft bis zur Skischule. Grundsätzlich konzentrieren sich die Maßnahmen darauf, Menschenansammlungen und enge Kontakte, vor allem in geschlossenen Räumen, zu vermeiden. Aufgrund der sich ständig ändernden Situationen, Einschätzungen und Entwicklungen ändern sich auch die Vorschriften und es ist durchaus möglich, dass die hier dargestellten Winterregeln zum Zeitpunkt der Erscheinung dieses Magazins nicht mehr ganz aktuell sind. Prinzipiell gilt jedoch:

Abstandsregeln von einem Meter 

Mund-Nasen-Schutz in Kunden-
bereichen in geschlossenen Räumen 

Mund-Nasen-Schutz für Personal
und Gäste in der Gastronomie und Hotellerie 

Konsumation von Speisen und
Getränken nur im Sitzen

Veranstaltungen nur eingeschränkt
möglich

Thomas und Paul Blaguss,
Eigentümer Blaguss Gruppe

Für bestimmte Branchen, wie zum Beispiel Gastronomiebetriebe, gelten spezifische Branchenregeln. So wurde etwa die Regelung, dass die Konsumation von Speisen und Getränken in Gastronomiebetrieben nur noch im Sitzen gestattet ist, auch auf den Outdoor-Bereich ausgeweitet und restriktivere Sperrstunden als die von der Bundesregierung verordneten können jederzeit durch die Länder bestimmt werden. Für Imbissstände gibt es bezüglich der Verpflichtung zur sitzenden Speisen- und Getränke-Konsumation im Freien eine Ausnahmeregelung. Die Einnahme von Speisen und Getränken ist dort also auch im Stehen erlaubt.  


Die Akteure im Wintertourismus können mit all den Vorschriften und Handlungsanleitungen ganz gut leben, leiden jedoch viel mehr aus anderen Gründen. „Besonders hart treffen die Hoteliers in Österreich die deutsche Musterquarantäneverordnung und die deutsche Reisewarnung. Aber auch regionale Ampelfärbungen wirken sich immer auf mehrere Regionen aus. Die Umschaltung der Wiener Ampel von Gelb auf Orange im Oktober hat sich beispielsweise auch im Burgenland bei den Buchungen bemerkbar gemacht“, erklärt Martin Stanits, Unternehmenssprecher der Österreichischen Hoteliersvereinigung (ÖHV), dazu.

Blaguss-Busse sind Virenkiller

Die Einhaltung von Regeln ist die eine Sache. Proaktives Handeln ist eine andere, durchaus empfehlenswerte. So sind beispielsweise alle Blaguss-Reisebusse schon seit Ende August – ergänzend zu einem umfassenden Hygienekonzept, das auf den Vorgaben und Empfehlungen der Bundesregierung basiert – mit „Virenkillern“ unterwegs, um den Kunden unbeschwerte und sichere Busreisen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um Luftreiniger, die mit Ozon als natürlichem Desinfektionsmittel Viren, Keime, Gerüche und Allergene in der Luft vollständig beseitigen. „In unseren Blaguss-Bussen können Passagiere unbesorgt reisen, da Viren und Bakterien in der Luft durch die Aircleaner-Geräte zerstört werden. Wir freuen uns sehr, dass wir dadurch unseren Kunden, Passagieren und auch Mitarbeitern nicht nur Sicherheit, sondern auch ein weiteres Stück Vertrauen in Sachen Reisen und Gesundheit geben können“, so Thomas und Paul Blaguss, Eigentümer der Blaguss Gruppe.

Seit Ende August sind alle Blaguss-Busse mit Aircleaner-Geräten ausgestattet. Ein gut sichtbares Zeichen soll darauf hinweisen.